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LSG Berlin, 15.02.2005 - L 15 B 2/05 SO ER |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- SG Hildesheim, 23.10.2012 - S 42 AY 48/07 Im Anschluss an die Entscheidung des LSG Berlin (Beschluss vom 10. Juni 2005 - L 15 B 2/05 AY ER -, n.v.) wird hierzu in der einschlägigen Kommentarliteratur ohne nähere Begründung vertreten, die Leistungsberechtigung des Asylfolgeantragstellers gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 7 AsylbLG ende mit Bekanntgabe der Entscheidung des BAMF über den Asylfolgeantrag; sie dauere damit nur während des sog. Vorprüfungsverfahrens beim BAMF an.
- SG Hildesheim, 27.12.2012 - S 42 AY 9/12
Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums eines Asylbewerbers
Im Anschluss an die Entscheidung des LSG Berlin (Beschluss vom 10. Juni 2005 - L 15 B 2/05 AY ER -, n.v.) wird hierzu in der einschlägigen Kommentarliteratur ohne nähere Begründung vertreten, die Leistungsberechtigung des Asylfolgeantragstellers gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 7 AsylbLG ende mit Bekanntgabe der Entscheidung des BAMF über den Asylfolgeantrag; sie dauere damit nur während des sog. Vorprüfungsverfahrens beim BAMF an. - SG Berlin, 27.10.2005 - S 94 AS 9350/05
Arbeitslosengeld II - Leistungsausschluss bei längerer Unterbringung in …
Wenn der Antragsgegner aber zu Unrecht laufende Leistungen nicht gewährt, und dadurch - wie hier die Miete nicht gezahlt werden konnte, so dass der Verlust der Wohnung droht - handelt es sich um einen gegenwärtig drohenden Nachteil, der auch im Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz abzuwenden ist (so auch das Landessozialgericht Berlin, Beschluss vom 15. Februar 2005, L 15 B 2/05 SO ER).